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SATZUNG
Satzung des Fußballvereins Viktoria Resse 75 e.V. in der Fassung vom 14.06.2012 A. Allgemeines § 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr 1. Der am 2. April 1975 gegründete Verein führt den Namen Viktoria Resse 75 (e.V.). 2. Er hat seinen Sitz in Gelsenkirchen-Resse und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Nr. VR 20512 eingetragen. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, mit seinen Mitgliedern den Sport, die Gesundheit und Geselligkeit zu fördern. Dies soll durch Freizeit-, Breiten- und Leistungssport sowie Jugendarbeit erreicht werden. Begegnungen, die zur Völkerverständigung beitragen, sollen gefördert werden. § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsvermögen. § 4 Verbandsmitgliedschaften 1. Der Verein ist Mitglied im a) Deutschen Fussball-Bund e.V. (DFB) b) Westdeutschen Fussball- und Leichtathletikverband e.V. (WFLV) c) Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen. (FLVW) 2. Der Verein erkennt die Satzungen und Ordnungen der Verbände nach Absatz 1 an. 2. Alle Mitglieder des Vereins sind automatisch Mitglieder der unter 1. genannten Verbände und unterwerfen sich deren Satzungen und Ordnungen. 3. Der Verein hat das Recht auf Mitgliedschaft in anderen Institutionen. B. Vereinsmitgliedschaft § 5 Erwerb der Mitgliedschaft Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Es ist eine schriftliche Beitrittserklärung an den Verein zu richten. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die Beitrittserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigen oder Geschäftsunfähigen ist von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu stellen. Die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Vereinsmitglieder verpflichten sich mit dem Eintritt in den Verein für die Beitragsschulden ihrer Kinder aufzukommen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden § 6 Arten der Mitgliedschaft Der Verein besteht aus:- aktiven Mitgliedern
- passiven Mitgliedern
- Ehrenmitgliedern
- durch Austritt aus dem Verein (Kündigung);
- durch Ausschluss aus dem Verein (§ 8);
- durch Tod;
- durch Auflösung des Vereins;
- durch Erlöschen der Rechtsfähigkeit der juristischen Personen.
- trotz schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt;
- grobe Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen schuldhaft begeht;
- in grober Weise den Interessen des Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt.
- die Mitgliederversammlung;
- der geschäftsführende Vorstand;
- der Gesamtvorstand;
- die Jugendversammlung.
- Entgegennahme der Berichte des Vorstands;
- Entgegennahme der Kassenprüfberichte;
- Entlastung des Vorstands;
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands;
- Wahl der Kassenprüfer;
- Änderung der Satzung und Beschlussfassung über Auflösung oder Fusion des Vereins;
- Beschlussfassung über Beschwerden bei Vereinsausschlüssen oder Vereinsstrafen;
- Beschlussfassungen über eingereichte Anträge.
- dem 1. Vorsitzenden;
- dem 2. Vorsitzenden;
- dem Geschäftsführer;
- dem stellvertretenden Geschäftsführer;
- dem Schriftführer.
- die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes,
- die/der Ehrenvorsitzende,
- die/der Jugendleiter/in und dessen Stellvertretung,
- der Obmann Alte Herren.
- Vorberatung der im geschäftsführenden Vorstand anstehenden Beschlüsse,
- Vorbereitung der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung,
- Weiterentwicklung des Vereins.
- der Jugendleiter
- der Jugendvorstand
- die Jugendversammlung
- Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen
- Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:
-
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
- Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
- Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt,
- Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
- Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
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Viktoria Resse e.V.
Im Emscherbruch 150
45892 Gelsenkirchen
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